Beanstandungsplattformen


Jedes Unternehmen welches in der Schweiz Lebensmittel herstellt ist für deren Unbedenklichkeit verantwortlich. Um dies sicherzustellen müssen die Betriebe eng mit den Behörden wie z. B dem  Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammenarbeiten. Doch was passiert wenn ein gesundheitsgefährdendes Lebensmittel in den Umlauf kommt? Und inwiefern spielt hier die Digitalisierung eine Rolle?

In diesem Post werden diese Punkte aufgezeigt...

Lebensmittelsicherheit in der Schweiz

Der Begriff bedeutet einfach erklärt, dass ein Lebensmittel welches in den Handel gelangt den Konsumenten nicht in seiner Gesundheit gefährden darf. Weitere Infos findet ihr im vorangehenden Post: Digitale Systeme zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit

Verantwortlich dafür ist der jeweilige Hersteller des Produkts. In jedem Unternehmen welches mit einem Lebensmittelsicherheitsstandard zertifiziert ist, gibt es zudem eine Person welche für die Lebensmittelsicherheit zuständig ist. Diese arbeitet mit einem multidisziplinärem Team (HACCP-Team) an der Aufrechterhaltung sowie stetigen Verbesserung des Lebensmittelsicherheitssystems.

Am Schluss ist jedoch jeder einzelne im Unternehmen gefordert. Nur wenn sich alle an die Hygienevorschriften halten, kann die Gefahr eines unsicheren Lebensmittels minimiert werden.

Auch wenn die Gefahren minimiert werden, so kommt es immer wieder vor, dass ein Produkt ausgeliefert wird, welches nicht den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung entspricht. Und hier muss immer umgehend und risikobasiert gehandelt werden.

Vorgehen bei Auslieferung mangelhafter Produkte

KOmmt es nun zu einer Auslieferung eines fehlerhaften Produkts, so müssen die Verantwortlichen des Betriebs umgehend handeln. Hierzu gibt es Notfallpläne welche von den Unternehmen erarbeitet werden.

Als erstes ist abzuklären ob das Produkt bereits in die Regale des Handels gelangt ist. Wird der Fehler früh erkannt kann es sein, dass diese noch im Verteilszentrum stehen. Hierbei wird eine sogenannte Rücknahme eingeleitet. Die Produkte werden an den Hersteller zurückgeschickt und anschliessend vernichtet.

Blöder ist es, wenn die Produkte bereits in den einzelnen Filialen, oder noch schlimmer, bereits beim Konsumenten sind. Hier besteht akute Gefahr und die Produkte müssen so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen werden. Und hier ist die Digitalisierung eine grosse Hilfe. Aufgrund des EAN-Codes können gewisse Artikel mithilfe eines Mausklicks in allen Migros-Filialen gesperrt werden. Dies funktioniert nur durch die gute Vernetzung der Artikeldatenbank und der Datenpflege.

Ist das Produkt bereits an den Produktverwender verkauft worden und es besteht akute Gefahr, so erfolgt eine öffentliche Warnung. Hierzu muss der Lebensmittelbetrieb die zuständige Stelle informieren. Das BLV informiert dann über die Medien.

Bei diesen öffentlichen Warnungen hat die Globalisierung vor allem in Europa einen grossen Einfluss. In der EU wird öffentlich informiert. Und hier hat die Digitalisierung stark geholfen. Zum Beispiel die Plattform RASFF (Europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel) ist von der EU entwickelt worden. Hier werden von den Behörden alle Beanstandungen innerhalb eines Tages klassifiziert und veröffentlicht. Diese Internetseite ist für alle Personen öffentlich einsehbar. Sie ist ein gutes Beispiel wie die Digitalisierung die Kommunikation vereinfacht und Informationen schnell übermitteln kann.

Falls euch das Thema interessiert könnt ihr direkt auf der RASFF-Seite mehr Infos holen:Website RASFF




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